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Herzlich Willkommen im Kreise der Kolleginnen und Kollegen, Herzlich Willkommen bei der INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. !
In den letzten Monaten haben sich Teile der Presse auf sogenannte Provisionsexzesse in der Vermittlung Privater Krankenversicherungen eingeschossen. Es wurde beschrieben, dass Versicherungsvermittler bis zu 18 Monatsbeiträgen für die Vermittlung einer Privaten Krankenversicherung erhielten.
Nun hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Thema befasst. Ihm schwebt nach den bisher vorliegenden Informationen sowohl eine Deckelung der Provisionen auf rund 8 Monatsbeiträge vor, als auch eine Ausweitung der Storno-Haftungszeit auf 5 Jahre. Eine Deckelung der Provisionen ist auch für Lebensversicherungen im Gespräch.
Lesen Sie hier die IGVM-Stellungnahme zur geplanten Provisionsdeckelung.
Während anderswo in der Branche die personelle Fluktuation relativ groß ist, setzte die Mitgliederversammlung der IGVM e.V. am 16.09.2011 in Kassel auf Kontinuität und wählte die bisherigen Mitglieder erneut in den Vorstand. Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung 'Personelle Kontinuität bei der IGVM'. [26 KB]
Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg (VZBW) kritisiert in einer Presseinfo unter der Überschrift „Finanzberatung ist nicht bedarfsgerecht“ Versicherungsvermittler und Finanzberater. Den von der VZBW als Untersuchung bezeichneten Bericht hat der Düsseldorfer markt intern Verlag durchleuchtet und wertet die Behauptung der Verbraucherzentrale als tendenziöses Pauschalurteil mit fragwürdiger Datenbasis.
Weiter zur Pressemitteilung.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am 18.11.2010 einen neuen "Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten" vorgestellt. Was ist davon zu halten? Lesen Sie hier unsere IGVM-Stellungnahme zum neuen GDV-Kodex.
Für Mal-eben-Leser und Schnelldenker: Wir kommen auch mit 140 Zeichen hin. IGVM jetzt auch auf Twitter. Lesen Sie hier unsere letzten Tweets.
Die Liste der Einzelhandelsunternehmen, die ihren guten Ruf dadurch gefährden, dass sie auch im Versicherungsvertrieb mitmischen wollen, jedoch die gesetzlichen Vorgaben dabei anscheinend nicht allzu genau nehmen oder nahmen, ist um einen weiteren Namen länger geworden: c&a.
Im Gegensatz zu rewe / Penny (rechtskräftig verurteilt am 14.05.2008 durch das Landgericht Wiesbaden), Fressnapf (einstweilige Verfügung Frühjahr 2010) und Tchibo (verurteilt am 30.04.2010 durch das Landgericht Hamburg, noch nicht rechtskräftig), die erst gar keine Registrierung, oder gar Erlaubnis als Versicherungsvermittler vorweisen konnten (weil sie vielleicht der Auffassung waren, es handele sich um eine Tätigkeit als Tippgeber), ist die c&a Bank GmbH zwar als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 4. GewO registriert , nahm dafür aber die aus Sicht der Verbraucher besonders wichtigen Erstinformationen und ihre Beratungspflichten als Versicherungsvermittler nicht ernst.
Weiterlesen Die unrühmliche Liste Penny, Fressnapf, Tchibo – und nun c&a.
Lesen Sie dazu auch die Berichterstattung im Versicherungstip (vt) Ausgabe 27/2010 zum Thema "C&A gibt IGVM Verpflichtungserklärung ab" [1.071 KB]
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Damit Sie sich ein besseres Bild von der Arbeit eines Versicherungsmaklers machen können, nennen wir Ihnen ab nun in loser Reihenfolge Beispiele aus der Praxis: Was Makler leisten .
Die IGVM e.V. bezieht in einem Schreiben an Bundesministerin Ilse Aigner Stellung zum Thesenpapier zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler und fordert gleiche Zugangsvoraussetzungen (wie Qualifikation und Haftung) auch für nicht-gewerbliche Vermittler und Berater.
Die IGVM e.V. weist in einer Stellungnahme zu der vom Bundesministerium für Ernährung – Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ darauf hin, dass Versicherungsmakler aktiven Verbraucherschutz leisten. MEHR
Die meist gestellten Fragen (und Antworten) zur IGVM [73 KB]
finden Sie hier zum Download.
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Was ist die wichtigste Aufgabe eines Berufsverbandes für Versicherungsmakler?