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Wer selbst des öfteren 'unter Beschuss' der öffentlichen Meinung liegt, mag ein gesteigertes Interesse daran haben, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf andere 'Buhmänner' zu lenken.
Andere Gründe leuchten uns nicht ein, weshalb die Politik gerade in den letzten Monaten sich auf das Thema 'Versicherungs- und Finanzvermittlung' einschießt und sich dabei offenbar weder um fundierte Recherche noch um eine sachliche Auseinandersetzung bemüht.
Als Versicherungsmakler/in ist man gerade in den letzten Jahren einiges gewohnt. So bedarf die Berufsausübung der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Mindestanforderungen an die Tätigkeiten inklusive Verpflichtung zur bedarfsgerechten Beratung und Vermittlung finden sich im neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und 'alle paar' Monate erfordern gesetzliche Neuerungen, Renten- und Gesundheitsreformen partizielle Gehirnwäschen. Tausende von Kolleginnen und Kollegen stellen sich alltäglich diesen Herausforderungen zum Wohl ihrer Mandanten, Betriebe und Mitarbeiter.
Nun könnte man meinen, gerade aus Sicht des Verbraucherschutzes gehört der Berufsstand der Versicherungsmakler politisch und wirtschaftlich gefördert. Schließlich ist es der einzige Berufsstand, der auf Seiten der Versicherungsnehmer nicht nur beraten und vermitteln darf, sondern dies auch noch bedarfsgerecht (und mit entsprechender Haftung versehen) muss.
Weit gefehlt. Statt mit einer sachlichen Auseinandersetzung glänzt die Politik mit einem Einheitsurteil: Vermitteln ist irgendwie böse, es wird ja Geld damit verdient. Und das über Hartz IV-Niveau. Ist die Vergütung des Vermittlers in die Versicherungsprämie einkalkuliert, ist das besonders schlimm und gibt Anlass zu größter Sorge. Es ist ja auch so intransparent, denn da sieht der Kunde auf einen Blick, was ihn Versicherungsprämie und deren Vermittlungskosten insgesamt kosten. Da macht es aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehr Sinn, die Interessenten erst zur Beratung (und deren Bezahlung) und anschließend zur Vermittlung (und deren Bezahlung) zu schicken...
Das können Sie nicht glauben? Hier ein paar Zitate aus der sogenannten 'Checkliste':
"Fragen Sie den Vermittler nach seiner Qualifikation und Berufserfahrung und lassen Sie sich seine Berufsbezeichnung erläutern. Fragen Sie auch dann nach seinen Provisionen, wenn er nicht zur Auskunft verpflichtet ist. Wer ein Geheimnis daraus macht, hat vielleicht noch mehr zu verbergen."
"Gesetzlich geregelt ist bisher nur der Berufsstand Versicherungsberater. Die rund 200 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberaterinnen und -berater werden direkt vom Verbraucher beauftragt und bezahlt, vermitteln aber keine Produkte."
Die 'Checkliste Altersvorsorge' können Sie HIER [397 KB]
downloaden.
Unser Kollege und zweiter Stellvertretende Vorsitzende Eberhard Julius Rüdiger hat sich mit einem offenen Brief an Bundesminister Scholz gewandt. O-Ton:
"Ihr Bemühen, Bürgern Verbraucherschutz greifbar zu machen, ist aller Ehre wert, aber dann bitte richtig. (...) Daher sollten Sie wissen, dass ein Versicherungsberater keinen Versicherungsschutz vermitteln darf, ein Honorarberater lediglich für den Inhalt der Beratung haftet und nur der Versicherungsmakler als Interessenvertreter seiner Mandanten Versicherungsschutz besorgen muss und für die bedarfsgerechte Vermittlung haftet. (...) Verbraucherschutz muss nicht auf Kosten von Berufsgruppen neu definiert werden. Für eine bedarfsgerechte Beratung und Vermittlung gibt es Versicherungsmakler. (...) Daher bitte ich Sie, die Publikation noch in diesem Monat zu berichtigen und dem Berufsstand des Versicherungsmaklers Gerechtigkeit widerfahren zu lassen . Gleichzeitig biete ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern den Sachverstand unseres Verbandes bei der Überarbeitung der Checkliste an."
Den vollständigen offen Brief können Sie HIER [51 KB]
downloaden.
Die Antwort aus dem Bundesarbeitsministerium auf den offenen Brief des Kollegen Rüdiger war unbefriedigend, weshalb wir uns erneut an den Bundesminister Olaf Scholz wenden, wiederum in Form eines Offenen Briefs. O-Ton: „Ich hatte Ihnen (...) die Mithilfe unseres Verbandes für die Überarbeitung des „Checkhefts Altersvorsorge“ angeboten. (...) Damit wenigstens die gravierenden Fehler in dieser Informations-Broschüre möglichst umgehend überarbeitet und die teils diffamierenden Unterstellungen darin eliminiert werden, hat die IGVM unter maßgeblicher Federführung von Herrn Wilfried E. Simon die Überarbeitung eines Teils des „Checkhefts Altersvorsorge“ vorgenommen. Unsere Verbesserungsvorschläge werden wir Ihnen und der Öffentlichkeit in den nächsten Wochen vorstellen.“
Der zweite Offene Brief steht HIER [49 KB]
zum Download zur Verfügung.
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