Wo soll das hinführen?
Den Stein in's Rollen brachte ein Bericht im Versicherungsjournal vom 26.01.2009. In einem Artikel über eine Veranstaltung der Deutschen Versicherungsakademie wurde eine Äußerung von Frau Oberregierungsrätin Eva-Maria Kleiber von der BaFin wiedergegeben: "Dagegen sei ausdrücklich nichts dagegen einzuwenden, wenn Versicherer von freien Vermittlern mehr Unterlagen anfordern, als lediglich das Vorliegen der Gewerbeerlaubnis zu prüfen. Dies sei Ermessenssache eines jeden Versicherers."
Gegenüber dem versicherungstip ('vt') bestätigte das BaFin:
„Die Anforderungen im Rundschreiben 912007 (VA) sind Mindestanforderungen. Es besteht daher für die Versicherer die Möglichkeit, darüber hinausgehende Unterlagen wie ein aktuelles Führungszeugnis zu verlangen.
Ob und welche Unterlagen angefordert werden, liegt in der Verantwortung der einzelnen Unternehmen.
Das Rundschreiben 912007 (VA) trägt den Bestrebungen zum Bürokratieabbau dadurch Rechnung, daß es nicht verlangt, daß Unterlagen nochmals einzureichen sind, die den IHKen für die Erlazibniserteilung vorzulegen waren (Punkt B. 111. Nr. 3). Allerdings ist zu berücksichtigen, daß die Unterlagen zu einem bestimmten Stichtag, nämlich der Erlaubniserteilung, der IHK eingereicht werden. Wie soll nun ein Versicherer nach Erlaubniserteilung von möglichen späteren Veränderungen
in Bezug auf Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse des Vermittlers erfahren? Den Versicherern ist insoweit zuzubilligen, daß sie zu Vermittlern, mit denen sie eine Zusammenarbeit nicht direkt nach Erlaubniserteilung aufnehmen, geeignete Auskünfte über die Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse einholen, wenn sie dies fur erforderlich halten."
Die IGVM-Position:
Mehr Bürokratie und mehr Rechtsunsicherheit für Alle - mehr Willkür-Möglichkeiten für Versicherer - so bringen wir die potentiellen Auswirkungen des BaFin-Vorhabens auf den Punkt.
Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass das BaFin in diesem Punkt sich in Belange einmischt, für das auf Basis bestehender Gesetze nicht zuständig ist.
Erste Maßnahmen
In einem ersten Schritt ruft die IGVM e.V. in einem Offenen Brief Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zur Dienstaufsicht gegenüber dem BaFin auf.
Der offenene Brief im Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr Steinbrück,
bitte nehmen Sie die Dienstaufsicht über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahr.
Wir rügen die Empfehlung des Amtes an die Mitglieder des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.), die Zusammenarbeit mit den ungebundenen Versicherungsvermittlern (Versicherungsmaklern) von der Vorlage amtlicher Zeugnisse und Bonitätsauskünfte abhängig zu machen. Damit verstößt das Amt nicht nur gegen § 81 Abs.1 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), sondern stiftet zu beaufsichtigende Unternehmen unseres Erachtens zum Gesetzesbruch an.
Am 22.05.2007 hat der deutsche Bundestag die EG-Richtlinie vom 30.09.2002 in deutsches Recht umgesetzt. Danach hat der ungebundene und freie Vermittler (Versicherungsmakler) freien Zugang zum Versicherungsmarkt (s.a. Art.3 der Empfehlung 92/48/EWG der Kommission).
Seine Zulassung erhält er durch hoheitlichen Akt der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer, die ihn vorher anhand von Unterlagen durchleuchtet. Die empfohlene Maßnahme stellt ein Unterlaufen der gesetzlichen Regelung dar und macht den Versicherungsmakler unfrei in der Beratung und Vermittlung.
Stellen Sie sich vor, sehr geehrter Herr Steinbrück, ein zugelassener Rechtsanwalt müsste vor einem Strafprozess der Staatsanwaltschaft erst einmal seinen guten Leumund nachweisen, bevor er seinen Mandanten verteidigen darf. Das würden Sie sicher auch als ungeheuerlich bezeichnen. Genauso ungeheuerlich ist die Empfehlung des hier gerügten Amtes.
Mit freundlichen Grüßen
Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V.
gez. Der Vorstand
i.A. Eberhard Julius Rüdiger
2. stellvertretender Vorsitzender"
Über Reaktionen und weitere Maßnahmen werden wir berichten.



