Ein Verhaltenskodex für Vermittler
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat am 18.11.2010 einen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten [34 KB]
vorgestellt, dem sich seine Mitgliedsunternehmen freiwillig unterwerfen sollen.
Auf einige Absätze mit allgemeinen Statements folgt ein Punktekatalog von 10 Regeln unter Überschriften wie
- Klare und verständliche Versicherungsprodukte – Angaben über mögliche zukünftige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren
- Beachtung des Kundeninteresses sowohl bei der Organisation des Vertriebes als auch bei der Beratung und Vermittlung
- Bedarfsgerechte Beratung des Kunden
- Beratungsdokumentation bei Abschluss
- Beratung des Kunden auch nach Vertragsschluss
- Bei Abwerbungen bzw. Umdeckungen von Versicherungsverträgen ist das Kundeninteresse zu beachten
- Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern gegenüber dem Kunden
- Hoher Stellenwert der Vermittlerqualifikation
- Bei Vereinbarungen über Zusatzvergütungen ist die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers so zu beachten, dass das Kundeninteresse nicht beeinträchtigt wird
- Hinweis auf das bestehende Ombudsmannsystem für Versicherungen
GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen lässt sich anlässlich der Pressekonferenz mit folgenden Aussagen zum neuen Kodex zitieren:
"Der Verhaltenskodex ist eine Selbstverpflichtung der Branche. Darin sprechen wir an, dass es Vertriebspraktiken gibt, die nicht in Ordnung sind. Wir sagen aber auch – und das halte ich für entscheidend – dass wir diese Themen angehen wollen. Weil es uns mit diesem Anliegen ernst ist, haben wir unsere Unternehmen aufgefordert, dem Kodex beizutreten. Das ist selbstverständlich freiwillig. Und auch Ihnen ist bekannt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nicht mit Sanktionen belegt sein können. Aber jeder Versicherer, der dem Kodex beitritt, soll auf unserer Homepage aufgeführt werden. Damit wird sich das Unternehmen in seinem Handeln künftig auch öffentlich an den vereinbarten Leitlinien messen lassen müssen – von seinen Kunden, Verbraucherschützern und allen anderen Interessierten. Somit liegt es doch nicht zuletzt auch in Ihrer Hand, der Presse, darauf hinzuweisen, wenn Unternehmenspraktiken nicht mit den Kodexgrundsätzen übereinstimmen. "
Lesen Sie im Folgenden die IGVM-Stellungnahme:
IGVM-Stellungnahme zum GDV-Kodex
Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e.V. begrüßt den GDV-Ansatz, Qualitätskriterien für den versicherungseigenen Vertrieb aufzustellen. Der vorgestellte Verhaltenskodex erscheint dafür jedoch als vollkommen ungeeignet.
Findet sich im ersten Absatz des Kodex unter ‚Allgemeines’ noch die zu unterstützende richtige Aussage, „Versicherungsschutz ist in hohem Maße erklärungsbedürftig„ , beinhaltet bereits der zweite Absatz die Aussage „Versicherungsunternehmen bedienen sich zum Vertrieb ihrer Produkte qualifizierter Versicherungsvermittler.“ Da die Versicherungswirtschaft gerade in den letzten Jahren dazu übergegangen ist, durch die Gründung sogenannter Direktversicherer ihre Produkte beispielsweis über das Internet ohne Versicherungsvermittler anzubieten, muss der mitdenkende Leser davon ausgehen, dass diese Unternehmen nun entweder ihr Geschäftsmodell umstellen, oder aber sich von Beginn an diesem Kodex nicht unterwerfen werden, was wiederum Rückschlüsse auf deren Einstellung zum Verbraucherschutz zulässt. Da schon durch die Ausnahmeregelung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), nach der Direktversicherer ihre Kunden nicht beraten und eine Beratung nicht dokumentieren müssen, eine Grauzone des Verbraucherschutzes geschaffen wurde, soll diese nun anscheinend noch weiter ausgebaut werden.
Es folgt in genanntem Kodex eine Aufzählung der Punkte 1-5, die im wesentlichen bereits gesetzlich geregelt sind. Es bedarf jedoch keines freiwilligen Kodex, damit ein Gesetz gilt.
Die ab Punkt 6 beschriebenen Problematiken der gegen das Kundeninteresse erfolgenden Abwerbungen und Umdeckungen in der Personenversicherung, der Status-Offenlegung des Versicherungsvermittlers und der Einflussnahme auf Versicherungsmakler werden durch einen solchen Kodex kaum in den Griff zu bekommen sein.
Der Versuch, seitens des GDV Regeln zu definieren, an die sich von den Versicherern unabhängige Versicherungsmakler halten sollen, ist darüber hinaus schon vom Grundsatz her abzulehnen, da Versicherungsmakler im Gegensatz zu Versicherungsvertretern gerade nicht weisungsgebunden sind. In diesem Punkt sehen wir die Berufsverbände für Versicherungsmakler selbst gefordert, entsprechende Regeln aufzustellen und für deren Beachtung zu sorgen.
Punkt 10 des Kodex führt mit der ebenfalls beschlossenen Erhöhung der Entscheidungsvollmacht der Ombudsleute zu einer Ausdehnung des intransparenten Beschwerdesystems. Bei aller Anerkenntnis für die Arbeit der Ombudsleute stellt sich doch die Frage, wie ein Verbraucher oder ein unabhängiger Versicherungsmakler schon im Vorfeld auf ‚auffällige’ Versicherer aufmerksam werden soll, wenn die Ombudsleute nicht einmal die Namen der betroffenen Versicherer in ihren Statistiken nennen dürfen? Transparenz bedeutet auch, die Dinge beim Namen zu nennen.
Der Umstand, dass Verstöße gegen den Verhaltenskodex für die betroffenen Versicherer ohne Folgen sein sollen, macht ihn damit in gleichem Zug überflüssig. Selbstverständlich ist es rechtlich schwierig, sich freiwillig einem Kodex unterwerfende Unternehmen mit Sanktionen zu belegen. Hier hat man aber offenbar gar nicht erst überlegt, wie und wo ein Verbraucher sich denn beschweren soll – oder ist es angedacht, dass die Ombudsleute sich nun auch um die Fälle kümmern sollen, in denen Vermittler ihre Erstinformation nicht aushändigen und keine Beratungsdokumentation erstellen? Ein kurzer Blick auf den Pressekodex des Deutschen Presserates und die dortigen Möglichkeiten sich zu beschweren, hätten anschaulich gezeigt, wie man derlei umsetzen kann, wenn man es wirklich ernst meint.
Osnabrück, den 19.11.2010
Die Presse als Versicherungs-Aufsicht?
Den Ansatz, auf Fehlentwicklungen durch die Presse aufmerksam zu machen, halten wir für durchaus interessant, so lange die Branche nicht selbst im Stande ist, ein geeigneteres Verfahren dafür einzurichten.
Journalisten, die an entsprechenden Themen interessiert sind und dem Aufruf des GDV-Präsidenten folgen wollen, können sich gern an uns wenden: Unsere Mitglieder machen uns Woche für Woche auf entsprechende Fälle aufmerksam. Einige davon finden Sie auf unseren anderen Seiten im Menü 'Positionen', zum Beispiel hier: AXA: Werbeaussage contra Bedingungen.
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