Der Anstoß: Provisions-Exzesse

In den letzten Monaten haben sich Teile der Presse auf sogenannte Provisionsexzesse in der Vermittlung Privater Krankenversicherungen eingeschossen. Es wurde beschrieben, dass Versicherungsvermittler bis zu 18 Monatsbeiträgen für die Vermittlung einer Privaten Krankenversicherung erhielten. Da die Storno-Haftungszeit (das ist die Zeit, während der ein Vermittler anteilig seine Provision zurück zahlen muss, falls der Versicherungsvertrag storniert wird) nur bei rund 12 Monaten läge, führe das dazu, dass privat Krankenversicherten immer wieder neue Versicherer zum Wechsel vorgeschlagen würden, um so erneut Provisionen zu verdienen.
Der Konkurrenzkampf unter den Privaten Krankenversicherern führte zwischenzeitlich dazu, dass einige Versicherer gar ein Einschreiten des Gesetzgebers forderten.
Nun hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Thema befasst. Ihm schwebt nach den bisher vorliegenden Informationen sowohl eine Deckelung der Provisionen auf rund 8 Monatsbeiträge vor, als auch eine Ausweitung der Storno-Haftungszeit auf 5 Jahre. Eine Deckelung der Provisionen ist auch für Lebensversicherungen im Gespräch.

Wahrnehmung und Realität

Als überwiegend langjährige Branchenteilnehmer wundern sich die Mitglieder in der IGVM e.V. über die Berichterstattung, suggeriert sie doch, dass diese Provisions-Exzesse an der Tagesordnung lägen. Unserer Aufassung nach kann es sich nur um einzelne Großvertriebe handeln, die hier betroffen sein können: Der typische, mittelständische Versicherungsmakler hat üblicherweise ein Courtage-Niveau (bei Versicherungsmaklern spricht man von Courtage, nicht von Provision), das selten 50% des genannten Wertes übersteigt.

Wenn es wirklich derlei Provisions-Exzesse gab oder gibt, verurteilen wir das auf das Schärfste.

Wir fragen aber auch, welches das geeignete Instrument sein könnte, um derlei Exzesse zu unterbinden? Die Verantwortung - und die Haftung für fehlerhafte Beratung eines Versicherungsmaklers in Deutschland geht heute schon außergewöhnlich weit: Den zahlreichen Pflichten stehen dabei kaum Rechte entgegen. Würde nun ein Versicherungsmakler - durch eine exorbitant hohe Courtage bei gleichzeitig relativ kurzen Courtage-Haftungszeiten 'motiviert' - seinen Mandanten durch Wechsel des Versicherers schädigen, stehen seine Chancen vor Gericht heute schon schlecht, zahlreiche Urteile belegen das.

Oder ist es vielleicht so, dass es sich in erster Linie um Vertriebe in der Eigenschaft eines Versicherungsvertreters handelt, die hier durch Superprovisionen gepusht werden sollen - und die nicht der strengen Maklerhaftung unterliegen? Und ist es nicht auch so, dass es Versicherer sind, die sich an derlei Strukturvertrieben finanziell beteiligen, sie aufkaufen, oder gar selbst gründen?

Müssen nicht heute bereits Versicherer die kalkulierten Abschlusskosten in der Privaten Krankenversicherung und in der Lebensversicherung noch vor dem Vertragsabschluss im Rahmen des Produktinformationsblattes in Euro und Cent ausweisen? Haben Interessenten nicht mit diesen konkreten Zahlen einen Anhaltswert zur Verfügung, um ihnen zu hoch erscheinende Abschlusskosten durch Wahl eines anderen Versicherers zu vermeiden?

Wäre den privat Versicherten nicht mehr damit geholfen, man würde versuchen, Beitragsanpassungen in der PKV zu deckeln, als die Provisionen einiger weniger wirklich betroffener Großvertriebe?

Und schließlich: Bedeuten derlei Eingriffe in die Privatautonomie der Verträge zwischen Versicherern und Vermittler nicht einen (weiteren) Schritt in staatliche Planwirtschaft?

Provisionsdeckelung - Stellungnahme der IGVM

Hier finden Sie die ausführliche IGVM - Stellungnahme zur geplanten Provisionsdeckelung in der privaten Krankenversicherung. [183 KB]

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15 Kommentare

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13.10.2011 12:26 Uwe Wolff
Courtage bezeichnet die Vermittlungsvergütung für einen Makler. Gebundene und ungebundene Versicherungsvertreter erhalten Provisionen. Den seriösen Versicherungsmakler sollte stören, dass der Gesetzgeber überhaupt in die Privatautonomie zwischen Vermittler und Versicherer eingreift. Richtig ist, dass der normale Versicherungsmakler Courtagen oberhalb der aktuellen Diskussionsgrundlage in der Regel eh nicht erhält. Richtig ist aber auch, dass die Abschlusskosten im Produktinformationsblatt eh schon ausgewiesen werden und sich der Verbraucher so orientieren kann – das regelt der Markt. Warum man Verbraucher und insbesondere Versicherungskunden immer als unmündig begreift und gesetzgeberisch eingreifen möchte, erschließt sich nicht. Wir erleben tagtäglich den gut informierten und interessierten Kunden, der als Nicht-Fachmann dennoch gerne auf die Expertise des Versicherungsmaklers zurückgreift und bei seinen Entscheidungen nicht mit fragwürdigen Testergebnissen und Ratschlägen aus dem Internet alleine gelassen werden möchte. Verbrauchervertrauen erfährt der Versicherungsmakler dort, wo er umfassend, persönlich, transparent und langfristig berät und aufgrund einer auskömmlichen Entlohnung und ungeteilter Courtage nicht auf schlanke Beratungsprozesse angewiesen ist, sondern auch in kaufmännisch weniger lohnenden, aber beratungsintensiven und schadenträchtigen Versicherungssparten umfassend und als Sachwalter seiner Mandanten mit der strengen Maklerhaftung tätig ist – vor und nach der Vermittlung.

12.10.2011 22:03 Christoph Huebner
Ist es nicht so, dass die Politik inzwischen 9 Monatsbeiträge diskutiert (http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/berlin-schlaegt-neue-provisionsgrenze-vor-109729.php, wurde mir heute aus der CDU-Fraktion bestätigt)? Ist es nicht so, dass der Unterschied zwischen Courtage und Provision eher der ist, dass Provisionen für den Abschluss bezahlt werden und Courtage die laufende Betreuung vergüten (Bestandsprovision)? Ist es nicht so, dass die Provisionsdeckelung die seriösen Makler eigentlich gar nicht zu stören bräuchte, wenn man sowieso niemanden kennt, der diese Sätze bekommt? Ist eine gesetzliche Begrenzung der Beitragsanpassung nicht auch der direkte Weg in die Planwirtschaft? Und schlussendlich: Wäre eine gesetzliche Deckelung der Provision nicht ein entscheidender Schritt zurück zum Verbrauchervertrauen, wenn der Versicherungsnehmer wüsste, dass der Vermittler wirklich nur anhand der Kundenbedürfnisse und nicht überwiegend nach seinen Provisionsinteressen berät, weil sowieso keine Gesellschaft mehr als 9 MB bezahlt?