Wer keine sachlichen Argumente hat, muss offenbar zu anderen Mitteln greifen. Das Finanzhai - Video der VZ Baden Würtemberg: Ein Griff in die tiefste Klischee-Kiste.
Fakten:
- Als Versicherungsmakler stehen wir gesetzlich geregelt auf der Seite unserer Mandanten: Unternehmen, wie Verbrauchern.
- Wir sind im Gegensatz zu Versicherungsvertretern verpflichtet, unserem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass wir nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben können, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen (Versicherungsvertragsgesetz VVG § 60 Abs. 1)
- Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten (Gewerbeordnung GewO 34 d Abs. 1)
- Wir haften für etwaige Beratungsfehler und müssen (wie z.B. Anwälte) eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen (GewO § 34 d Abs 2, 3)
- Wer gewerbsmäßig - wie in dem Skandal-Video - Versicherungen vermittelt, kann dies nur entweder als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsmakler tun, muss spätestens seit 01.01.2009 in einem Vermittlerregister registriert sein und bedarf zumindest prinzipiell der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (GewO § 34 d Abs. 1): Das Propaganda-Video KANN sich also nur auf diese beiden Berufsgruppen beziehen.
VZ BaWü: Finanzberater und Finanzhaie
Mit einem Griff in die tiefste Schublade der Klischeekiste stellt neuerdings die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vollkommen undifferenziert anscheinend alle Vermittlerarten als 'Finanzberater' und in einem unter anderem bei You tube eingstellten Video als potentielle 'Finanzhaie' dar: Nur mit Blick auf die eigenen (Provisions-) Einnahmen und dummen Sprüchen, statt solider Arbeit, mit der 'dicken Zigarre' ansteckend nachdem wieder einmal ein Kunde über den Tisch gezogen worden ist.
In diesem Video geht es unserer Meinung nach nicht um eine moderne Präsentation von Zusammenhängen, schon gar nicht um eine unterhaltsame oder gar lustige Darstellung und am wenigsten um eine sachliche Auseinandersetzung. Mit diesem Video sollen anscheinend tiefste Instinkte geweckt werden in einer Art der Darstellung, wie wir sie schon lange nicht mehr in Deutschland gesehen haben.
Das mag auch die tiefe Betroffenheit zahlreicher Versicherungsmaklerinnen und -makler erklären, die sich nicht etwa in dem Video wiedererkennen, sondern sich trotz zahlreicher gesetzlicher Auflagen mit unseriösen Vermittlern in einen Topf geworfen, sich beleidigt, verunglimpft, ja verleumdet fühlen - und das vermutlich noch indirekt mit öffentlichen Mitteln (mit-)finanziert. Nach unserem Eindruck ist die Betroffenheit um so größer, je mehr die Kolleginnen und Kollegen sich selbst um die Einführung neuer Vergütungsformen in den eigenen Betrieben bemühen.
Paradoxerweise hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit diesem "Finanzhai-Video" also genau jene gegen sich aufgebracht, die sich dem Sinn des Verbraucherschutzes am meisten verbunden fühlen.
Welche Absicht steckt hinter dem Video?
Nach unserer Auffassung betreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit diesem Video weder Aufklärungsarbeit, noch wahren Verbraucherschutz (denn das wäre Bildung und nicht diese 'Propaganda').
Wir haben den Eindruck, dass die Verbraucherzentrale selbst in den Markt der Versicherungs- und Finanzberatung einsteigen will: Natürlich kostenpflichtig für den einzelnen Verbraucher mit gebührenpflichtiger Hotline, gebührenpflichtigen bunten Broschüren und zusätzlich am liebsten mit öffentlichen Mitteln finanziert, während Versicherungsmakler Steuern zahlen statt öffentliche Mittel zu fordern. Wohlgemerkt: Für Verbraucherschützer gelten bislang weder gesetzliche Mindestqualifikationen, noch gibt es eine Beraterhaftung, wie bei uns Versicherungsmaklern.
Was macht eigentlich ein Verbraucher, der von einer Verbraucherzentrale falsch beraten wurde?
Er guckt buchstäblich in die Röhre - welch Widerspruch!
Unsere Aktivitäten: Strafantrag
Wer die Grenzen einer sachlichen Auseinandersetzung dermaßen überschreitet, wie in diesem Fall die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wird auf gutes Zureden auch nicht hören.
Wir haben daher am 01.07.2009 Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die für das Video verantwortlichen Mitarbeiter gestellt.
Damit wollen wir eine juristische Überprüfung aller in betracht kommenden Straftatbestände erreichen. Dies sind aus unserer Sicht: nach §§ 185 StGB (Beleidigung) in Tatmehrheit mit 186 StGB (Üble Nachrede) bzw. 187 StGB (Verleumdung).
Zu einer in diesem Zusammenhang herausgegebenen Pressemitteilung des markt intern-Verlages gelangen Sie HIER .
Über das Ergebnis und die weitere Entwicklung werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Reaktionen und die nächsten Schritte
Wie auf unserer Startseite bereits mitgeteilt, sieht der Staatsanwalt in Stuttgart 'kein öffentliches Interesse' in der Angelegenheit des Propagandavideos. Die IGVM und viele unserer Berufskollegen sehen das anders.
Die IGVM hat daher beim leitenden Oberstaatsanwalt Beschwerde / Gegenvorstellung eingereicht und diese mit neuen Fakten untermauert. Details veröffentlichen wir zu einem späteren Zeitpunkt.
Für Pressevertreter haben wir die folgenden Hintergrundinformationen zusammengestellt: Presseinfo zum Finanzhai-Video. [82 KB]
Der versicherungstip aus dem markt intern Verlag veröffentlichte dieser Tage ein Spezial Presse Echo zur Berichterstattung über unseren Strafantrag gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg [1.015 KB]
.
Nachtrag November 2010
Lesen Sie hier noch zu diesem Thema ein Streitgespräch zwischen dem Stellvertretenden IGVM-Vorsitzenden Wilfried E. Simon und Herrn Niels Nauhauser von der VZ BaWü, veröffentlicht in der Procontra 05/2009 [486 KB] . Vielen Dank für die Erlaubnis zur Veröffentlichung.
TweetIhre Frage, Ihr Kommentar?
0 Kommentare



