Makler - Steinbrücks Spitzel?

Das plant das Finanzministerium:

Wir zitieren aus einem Arbeitspapier des Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum "Entwurf des Jahressteuergesetz 2009":

"Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nach Nummer 23 wird folgende Nummer eingefügt:
„23a". Dem § 45d wird folgender Absatz angefügt:

(3) Ein inländischer Versicherungsvermittler im Sinne des § 59 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes hat bis zum 30. März des Folgejahres das Zustandekommen eines Vertrages im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 zwischen einer im Inland ansässigen Person und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern anzuzeigen; dies gilt nicht, wenn das Versicherungsunternehmen eine Niederlassung im Inland hat. Folgende Daten sind zu übermitteln:
1. Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum, Anschrift und Steueridentifikationsnummer des Versicherungsnehmers,
2. Vertragsnummer oder sonstige Kennzeichnung des Vertrages,
3. Versicherungssumme und Laufzeit,
4. Angabe, ob es sich um einen konventionellen, einen fondsgebundenen oder einen vermögensverwaltenden
Versicherungsvertrag handelt."



Was bedeutet das?

Im Klartext:
Finden Sie - sollte sich das BMF mit seinen Vorstelungen durchsetzen - zukünftig als Versicherungsmakler z.B. bei der Bestandsaufnahme vorhandener Verträge Ihres neuen Mandanten ab dem 01. 01. 09 abgeschlossene Policen zum Beispiel von Clerical Medical, Prisma Life oder Friends Provident MÜSSEN Sie nach den vorliegenden Plänen des BMF Ihren neuen Mandanten beim Bundeszentralamt für Steuern (zentrale Datensammelstelle) samt der Vertragsdaten anschwärzen - obwohl niemand etwas Kritisierenswertes getan hat!

Damit noch nicht genug: Wenn Sie vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Mitteilungsverpflichtung verstoßen, riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld, sondern könnten im Extremfall auch Zweifel an Ihrem guten Leumund aufkommen lassen und damit Ihre Gewerbeerlaubnis riskieren!

Auch weitere Vorhaben, wie neue Anforderungen hinsichtlich eines Mindesttodesfallschutzes bei Kapitallebensversicherungen und die geplante Übertragung der Kompetenz zur Missbrauchs-Prüfung an Sachbearbeiter des Finanzamtes anhand eines Kriterien-Kataloges zielen eindeutig in eine falsche Richtung: Mehr Bürokratie.



Unsere Meinung:

Weil man auf der politischen EU-Ebene keine diesbezüglichen gemeinsamen Regelungen mit Sofortmaßnahmen hinbekommen hat, will man nun die Vermittler als die Schwächsten im Glied mit einerseits Vertrauen zerstörenden Pflichten belegen, die andererseits für diese neben zusätzlicher Bürokratie auch noch zusätzliche Kosten mit sich bringen.

Einerseits wird Versicherungsmaklern durch gesetzliche Diktion abverlangt, einen am Bedarf des VN sowie an dessen Wünsche und Ziele ausgerichteten Rat zu erteilen. Andererseits verlangt man aber von ihnen zugleich die Spitzeltätigkeit für seinen Rat und macht ihn damit sozusagen zur „Hilfsstelle“ des Bundeszentralamtes für Steuern. Man verlangt damit, dass er gegenüber seinen Mandanten „moralischen Parteiverrat“ begeht!

Wir meinen: Das ist ein Skandal!

Damit werden die Versicherungsvermittler für das politische Scheitern in der EU in die Verantwortung genommen, weil man sich dort 2006 nicht auf eine einheitliche Regelung bei der Erhebung von Steuern auf Kapitalerträge einigen konnte.




Was können Sie tun?

Die IGVM ruft Mitglieder und Interessenten auf, für die eigenen Belange auch selbst aktiv zu werden:


Informieren Sie sich eingehender - zum Beispiel durch das Lesen des versicherungtip (vt), Ausgabe /2008!
Nehmen Sie Teil an der von der IGVM unterstützten Umfrage des 'vt' - sagen Sie den Herren im Bundeswirtschaftsministerium die Meinung - die Umfrage können Sie HIER downloaden!
Organisieren Sie sich, werden Sie Mitglied in dem Berufsverband für Versicherungsmakler, der auch etwas für Sie tut!
Werden Sie Mitglied in der IGVM!

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