Mehr Rechtssicherheit

"Mehr Rechtssicherheit für wahre Unabhängigkeit!" - unter diesem Motto entwickelt die IGVM e.V. zahlreiche Aktivitäten und setzt sich damit für die Belange von Versicherungsmaklern ein.
Unbestimmte Rechtsbegriffe wie z.B. "hinreichende Anzahl von Versicherungsverträgen", pseudo-verbraucherfreundliche und pseudo-transparente Informationspflichten, nicht geklärte Rechte von Versicherungsmaklern: Die Liste notwendiger Korrekturen an den bestehenden Gesetzen und Verordnungen ist aus unserer Sicht sehr lang.


Die (unvollständige) Liste notwendiger Korrekturen

Nach wie vor ist das Berufsbild des Versicherungsmaklers mit seinen Rechten und Pflichten nicht hinreichend definiert und es gibt keinen entsprechend anerkannten Ausbildungsberuf 'Versicherungsmakler': Beides muss sich mittelfristig ändern.
Zahlreiche undefinierte Rechtsbegriffe wie z.B. die „hinreichende Anzahl von Versicherungsverträgen“ im VVG lassen die Versicherungsvermittlung zum „Lotteriespiel“ werden. Sollen wir Versicherungsmakler wirklich bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung in ettlichen Jahren warten, um dann zu erfahren, wie wir heute richtig hätten arbeiten müssen? Wir meinen: Das kann nicht sein!
Die meisten unserer Mandanten wünschen, dass wir stellvertretend für sie tätig werden - nicht jeder Versicherer akzeptiert das reibungslos. Daher fordern wir: Die gesetzliche Verankerung des nur von Versicherungsmaklern als Sachwalter ihrer Mandanten anwendbaren „Stellvertretermodells“ als Vertragsschlussmodell.
Ab wieviel dutzend bedruckten Seiten ist ein Verbraucher transparent informiert? Wir meinen, ein bis zwei Seiten vom Versicherungsmakler extrahierte (und verantwortete) Informationen bringen mehr Durchblick, als alle Versicherungsbedingungen, Kundeninformationen und Produktinformationsblätter dieser Welt: Daher fordert die IGVM die gesetzliche Klarstellung, dass die Informationspflichten des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer erfüllt sind, wenn sie gegenüber dem entsprechend mit Wissensvertretungsmacht ausgestatten, bevollmächtigten Versicherungsmakler erfüllt wurden.

Manchmal bleibt der Gesetzgeber auf halber Strecke stehen: Versicherungsmakler werden quasi zum Marktüberblick verpflichtet - man hat aber leider vergessen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass diese auch wirklich garantierten Zugang zu den am Markt befindlichen Angeboten bekommen! Daher fordern wir:

Ungehinderten Zugang durch registrierte Versicherungsmakler zu allen angebotenen Versicherungstarifen aller in Deutschland tätigen Versicherer;
Neben den bisherigen Courtagemodellen sollen zusätzlich auch alle Tarife sowohl als abschlusskostenfreie Nettotarife angeboten werden, die sich für eine Vergütungsvereinbarung zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer eignen, als auch alternativ mit einem den kaufmännischen Gegebenheiten entsprechend frei wählbaren Courtagesatz (Courtagekorridor) innerhalb der rechtlichen Grenzen;
Verbot willkürlicher Widerrufe von Courtagezusagen und Kündigungen von Courtagevereinbarungen, soweit sie in „unerfüllten Produktionserwartungen“ der Versicherer ihren Ursprung haben;

Versicherungsmakler müssen laut VVG beraten, um Versicherungen vermitteln zu dürfen - dürfen aber nicht jedermann beraten, ohne zu vermitteln !? Wir fordern: Die gesetzliche Erlaubnis für die Vereinbarung eines Beratungshonorars auch mit Verbrauchern und bei Privatversicherungsgeschäften von gewerblich Tätigen und Freiberuflern. Kommt es zur erfolgreichen Vermittlung, muss dann der Versicherungsmakler auch das Recht haben, das mit seinem Mandanten vereinbarte Beratungshonorar inkl. 19% Umsatzsteuer – wenn es noch nicht in Rechnung gestellt und erhoben wurde - auf die dann umsatzsteuerfreie Versicherungsvermittlung ganz oder teilweise aufrechnen zu dürfen.

Was wir bereits unternommen haben:

Unsere Stellungnahme zur geplanten Änderung der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) finden Sie als eigenständige Position HIER.

Den äußerst lesens- und beachtenswerten Offenen Brief unseres geschätzten Kollegen Wilfried E. Simon an den Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, zur Aktion „Einfach gründen“ können Sie HIER downloaden.

Die IGVM-Stellungnahme gegenüber dem BMWi zum „Dritten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft / MEG III“ steht HIER für Sie zum Download bereit.

Unsere Pressemitteilung zum Thema "Mehr Rechtssicherheit für wahre Unabhängigkeit!" finden Sie HIER.


Wie es weitergeht:

Die IGVM wird in weiteren Schritten sowohl den Dialog mit den politischen Gremien suchen, als auch einen Teil ihrer Vorstellungen mit interessierten Versicherern umsetzen.

Was können Sie als Kollegin oder Kollege tun?
Werden Sie Mitglied in der IGVM - setzen Sie sich zusammen mit uns für unseren gemeinsamen Berufsstand ein!


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