#IGVM-Zukunft gemeinsam gestalten
„Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach,“ besagt ein beliebtes Sprichwort. Kein Wunder, denn wir Deutschen sind ja bekanntlich Sparbuch-Spezialisten und Anlage-Allergiker. Nur was tun,
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#IGVM-Zukunft gemeinsam gestalten
„Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach,“ besagt ein beliebtes Sprichwort. Kein Wunder, denn wir Deutschen sind ja bekanntlich Sparbuch-Spezialisten und Anlage-Allergiker. Nur was tun,
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Das erklärt Ihnen heute Frank Dufeu von AVB GmbH Anlage- und Vermögensberatung GmbH :
Jeder kennt es, oder hat es schon einmal im Kundenkreis erfahren müssen:
Ein strittiger Verkehrsunfall, die Sach- und Rechtslage ist unklar und damit steht auch die Haftungsfrage im Raum: Wer kommt für die Kosten auf?
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TEIL II: Der wahre Status des Versicherungsmaklers?
Die Frage nach dem wahren Status des Versicherungsmakler treibt die Branche um. Autor und 1. Vorsitzender des IGVM Wilfried E. Simon hat sich bereits in TEIL I mit der rechtlichen Einordnung im Praxisbezug beschäftigt. Heute stellt er fachlich versichert und aufschlussreich dar wie sich die Rechtsprechung im Wandel der Zeit entwickelte,
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zum „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“
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Der wahre Status des Versicherungsmaklers?
Ist der Versicherungsmakler (VersM) Handelsmakler (HM) gemäß §§ 93 ff Handelsgesetzbuch (HGB) oder gemäß §§ 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) i.V.m. 34d Abs. 1 GewO?
Wenn es nach einigen permanent hartnäckigen Versicherern (VR) ginge, am liebsten beides. Denn einige VR beharren in ihren Courtagezusagen (CZ) oder Courtagevereinbarungen (CV) energisch darauf,
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Mogeln mit Mathe
Dies ist der zweite Teil einer Artikelreihe, welche sich mit
dem Thema Altersvorsorge, speziell dem Thema Modellrechnungen beschäftigt. Ziel
ist es, dass die Tücken in der Modellrechnung erkannt werden, um dem Mandanten
keine falschen Versprechen zu geben oder später in die Haftung zu geraten, die
durch den „Beschiss“
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In unserem letzten Beitrag haben die IGVM Mitglieder Sebastian Kresse Versicherungsmakler und Anja Döring von KVoptimal.de GmbH über die Zielgruppe junge Familie in Bezug auf Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot berichtet.
Hier geht’s zu TEIL I: Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot
Zum Ende der Schwangerschaft wird Ihre Kundin in Mutterschutz gehen.
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„Mogeln mit Mathe“-Reihe
Dies ist der erste Teil einer Artikelreihe, welche sich mit dem Thema Altersvorsorge, speziell dem Thema Modellrechnungen beschäftigt. Ziel ist es, dass die Tücken in der Modellrechnung erkannt werden um dem Mandanten keine falschen Versprechen zu geben oder später in die Haftung zu geraten, die durch den „Beschiss“
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Familien, eine spannende Zielgruppe für viele Versicherungsmakler. Allein im Jahr 2017 wurden laut Statista 784.901 Kinder in Deutschland geboren. In den letzten zehn Jahren steigt die Geburtenanzahl pro Jahr laufend.
Eltern und Kinder sind nicht nur eine interessante Zielgruppe zur Beratung, sondern bringen auch ein gesteigertes Anforderungsprofil an Fragen mit sich.
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Veröffentlichung der Stellungnahme der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 21.11.2016. „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb“