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Hinweise zur Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen, oder Personengesellschaften werden, die durch Leistung von Beiträgen den Vereinszweck fördern, ohne jedoch Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen zu können. Ein Stimmrecht besteht nicht. Der Fördermitgliedsbeitrag ist frei wählbar, beträgt aber mindestens 300 € jährlich. Das Werben in Medien (Printmedien, Website, Foren etc.) und/oder die Verwendung des IGVM Logos ist mit dem Vorstand abzustimmen. Gleiches gilt für redaktionelle und journalistische Beiträge.