Der Bundesgerichtshof hat am 21.04.2016 (Az.: I ZR 151/15) ein überraschendes und für Versicherungsmakler unerfreuliches Urteil zur Zulässigkeit von Vertreter-Betreuerangaben bei vorliegender Maklervollmacht gesprochen. Die negative Entscheidung steht, die Urteilsgründe liegen aber noch nicht vor.
Schauen wir daher auf den konkreten Fall sowie mögliche Folgen und Handlungsalternativen für die Versicherungsmakler-Praxis: Mit Urteil vom 30.06.2015 (Az.: 3 U 2086/14) hatte das Oberlandesgericht Nürnberg es der AachenMünchener Versicherung AG (AM) untersagt,
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