Das am 14.10.2015 von der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln verkündete Urteil (Az. 84 O 65/15) wird noch nicht rechtskräftig. Der Kläger, Versicherungsmakler Harald Banditt aus Hönow, Vorstandsmitglied der IGVM, wird Berufung einlegen und so die Frage, ob das Provisionsabgabeverbot nach wie vor wirksam ist oder nicht, vom Oberlandesgericht Köln erneut überprüfen lassen.
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