IGVM-Vorstand Michael Otto prangert erneut den Verstoß eines großen Versicherers gegen den „verschärften Verhaltenskodex“ des GDV an.
Im aktuellen Fall geht es um die wiederholte Umstellung einer Unfallversicherung zum Nachteil einer Kundin bei gleichzeitiger Vernachlässigung der obligatorischen Dokumentationspflichten.
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