Sie sind Versicherungsmakler/in?
Sie lieben Ihre Freiheit und Ihren Beruf trotz aller Herausforderungen?
Sie stehen gern auf Seite der Versicherungsnehmer als deren Sachwalter?
Sie wünschen sich Erfahrungsaustausch, fachliches Weiterkommen und Hilfe bei Rechtsfragen?
Sie verstehen, dass sich gemeinsame Interessen leichter gemeinsam durchsetzen lassen?
Sie suchen eine Gemeinschaft Gleichgesinnter und Gleichberechtigter?
Ihre Suche hat ein Ende:
Herzlich Willkommen im Kreise der Kolleginnen und Kollegen, Herzlich Willkommen bei der INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. !
KFZ-Direktversicherer Ineas unter Sonderaufsicht
Der Online-KFZ-Direktversicherer INEAS gibt seit einigen Tagen (Stand 08.07.2010) auf seiner Internetseite bekannt, dass die Muttergesellschaft International Insurance Corporation (IIC) NV bereits am 24.Juni 2010 durch das Landgericht Amsterdam unter Sonderaufsicht gestellt wurde, da die Liquidität nicht ausreichend sei.
Sehr bedauerlich ist der Umstand, dass Ineas noch im November 2009 von der Zeitschrift Finanztest in Bezug auf das Beitragsniveau als 'weit besser' im Vergleich zum Durchschnitt bewertet und grafisch hervorgehoben wurde. 'Weit besser' klingt nicht nur in den Ohren von Verbrauchern wie 'besonders gut'.
Die IGVM e.V. stellt in einem offenen Brief an Herrn Hermann-Josef Tenhagen fest: Ein weit niedrigeres Beitragsniveau ist ein weit niedrigeres Beitragsniveau, Punkt.
Wenn das aber erkauft wird mit schlechtem Service, verbraucherunfreundlichen Bedingungen oder mit schlechter Kalkulation, ist das wahrlich nichts Gutes und alles andere als 'weit besser'.
Weiterlesen Viele ???: KFZ-Direktversicherer Ineas pleite?
Der Offene Brief der IGVM e.V. an Finanztest zum Download [78 KB]
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Penny, Fressnapf, Tchibo - und nun c&a
Die Liste der Einzelhandelsunternehmen, die ihren guten Ruf dadurch gefährden, dass sie auch im Versicherungsvertrieb mitmischen wollen, jedoch die gesetzlichen Vorgaben dabei anscheinend nicht allzu genau nehmen oder nahmen, ist um einen weiteren Namen länger geworden: c&a.
Im Gegensatz zu rewe / Penny (rechtskräftig verurteilt am 14.05.2008 durch das Landgericht Wiesbaden), Fressnapf (einstweilige Verfügung Frühjahr 2010) und Tchibo (verurteilt am 30.04.2010 durch das Landgericht Hamburg, noch nicht rechtskräftig), die erst gar keine Registrierung, oder gar Erlaubnis als Versicherungsvermittler vorweisen konnten (weil sie vielleicht der Auffassung waren, es handele sich um eine Tätigkeit als Tippgeber), ist die c&a Bank GmbH zwar als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 4. GewO registriert , nahm dafür aber die aus Sicht der Verbraucher besonders wichtigen Erstinformationen und ihre Beratungspflichten als Versicherungsvermittler nicht ernst.
Weiterlesen Die unrühmliche Liste Penny, Fressnapf, Tchibo – und nun c&a.
Lesen Sie dazu auch die Berichterstattung im Versicherungstip (vt) Ausgabe 27/2010 zum Thema "C&A gibt IGVM Verpflichtungserklärung ab" [1.071 KB]
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Neue Vorstandsmitglieder in der IGVM
Die Mitgliederversammlung der INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. hat am 12.06.2010 zwei neue Vorstandsmitglieder gewählt.
Zum neuen Schriftführer wurde der Diplom Staatswissenschaftler Uwe Wolff aus München gewählt – selbstverständlich selber als Versicherungsmakler tätig, wie alle Vollmitglieder der IGVM e.V.
Neuer Zweiter Stellvertretender Vorsitzender wurde der Diplom Betriebswirt (FH) Michael Otto aus Burgwedel, der auf eine 25 jährige Praxis als Versicherungsmakler zurück schauen kann.
Uwe Wolff und Michael Otto vervollständigen somit unser Vorstands-Team. Besonders froh sind wir darüber, dass sich in dieser Wahl die bundesweite Ausrichtung der IGVM zeigt und nun auch der süddeutsche Raum personell direkt im Vorstand vertreten ist.
Unser Ansatz, ausschließlich für Versicherungsmakler, jedoch unabhängig von deren Betriebsgröße und Rechtsform, offen zu stehen, zeigt sich ohnehin in den Personen unseres Vorstandes, wovon man sich auf der Seite Who is who überzeugen kann.
Zur Pressemitteilung IGVM-Mitgliederversammlung wählt neue Vorstandsmitglieder .
Unterstützung für IGVM in Sachen Krankenkassen
Zu der von uns aufgeworfenen Frage, ob es sich bei gesetzlichen Krankenkassen, die private Krankenzusatzpolicen vermitteln, um illegale Versicherungsvermittler handelt, erhalten wir Unterstützung aus unterschiedlichsten Kreisen:
Chefredakteur Erwin Hausen vom versicherungstip 'vt' schreibt in Ausgabe 15/2010:
"‚vt’-Fazit: ●● Der BFH läßt sich weder von der Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums noch dessen nachgeordneter Behörden beeinflussen. Dem politischen Wunschdenken und dem der Aufsichtsbehörde wird eine klare Absage erteilt ●●Was für das Körperschaftsteuergesetz gilt, muß u. E. ebenso für Vermittlergesetz und Gewerbeordnung gelten: Die Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen bezüglich privaten Zusatzversicherungen sind Tätigkeiten der Versicherungsvermittlung, damit greifen Erlaubnis- und Registrierungspflicht ●●Wir sehen das BVA, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die IHKen gefordert, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen bzw. geltendem Recht Geltung zu verschaffen.
Hier schließen wir uns ausdrücklich der IGVM-Forderung an. Es kann nicht sein, daß das Steuerrecht greift, aber der Verbraucherschutz und Wettbewerbsfairneß auf der Strecke bleiben."
Die Ausgabe 15/2010 des "vt" im Download [819 KB]
. IGVM-Mitglieder bekommen den "vt" zu Sonderkonditionen.
Rechtsanwältin Dr. Mona Morath, Leiterin des Referats Gewerberecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. DIHK äußert sich in einer Stellungnahme uns gegenüber:
"Unsere Auffassung (...) ist konform mit dem Urteil des BFH und der juristischen Kommentarliteratur (Schönleiter in Landmann/Rohmer)."
Bereits im vergangenen Jahr hatte unter anderen Frau Dr. Morath in einer Abhandlung der Zeitschrift GewerbeArchiv (Ausgabe 2009/4) auf Seite 138 zum Thema Gesetzliche Krankenkassen wissen lassen:
" Vermitteln sie gewerbsmäßig Versicherungsprodukte eines Versicherungsunternehmens wie beispielsweise private Zusatzversicherungen, liegt grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Vermittlertätigkeit nach § 34 d GewO vor."
GKVen - illegale Versicherungsvermittler? Die IGVM bleibt weiter am Ball.
Krankenkassen: Illegale Versicherungsvermittler?
„Gesetzliche Krankenversicherungen unterhalten einen Betrieb gewerblicher Art, wenn sie ihren Mitgliedern private Zusatzversicherungsverträge vermitteln und dafür von den privaten Krankenversicherungen einen Aufwendungsersatz erhalten.“ so lautet lapidar, aber unmissverständlich der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 03.02.2010 unter Az. I R 8/09.
Die gewerbliche Versicherungsvermittlung ist in Deutschland seit 2007 eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, geregelt in der Gewerbeordnung unter § 34 d. Versicherungsvermittler und unter diesen insbesondere wir Versicherungsmakler, die nicht einen Versicherer vertreten, sondern im Auftrag der Versicherungsnehmer tätig werden, unterliegen seitdem zahlreichen Anforderungen, wie Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.
Gesetzliche Krankenkassen, die jetzt noch gegen Entgelt Zusatzversicherungen privater Krankenversicherer vermittelten, verstoßen nach unserer Auffassung nicht nur gegen die Gewerbeordnung, sondern auch gegen die im Versicherungsvertragsgesetz zum Schutz der Verbraucher aufgeführten Pflichten eines Versicherungsvermittlers.
Nun sind die zuständigen Industrie- und Handelskammern gefordert, geltendes Recht vor Ort durchzusetzen. Doch auch die Versicherungsgesellschaften, denen das Deutsche Recht kurioserweise Aufgaben der Aufsicht über ihre eigenen Versicherungsvermittler auferlegt hat, sind unserer Meinung nach nun in der Pflicht, die Zusammenarbeit mit den Gesetzlichen Krankenkassen umgehend einzustellen, sofern die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind.
Die Zeiten, in denen jedermann meinte, Versicherungen vermitteln zu können und zu dürfen, sind endgültig vorbei.
Freiem Wettbewerb stellen wir uns gern, auf Basis gleichen Rechts.
Zu unserer Pressemitteilung "Krankenkassen - Illegale Versicherungsvermittler?" [31 KB]
Download zum BFH-Beschluss I R 8/09 [19 KB]
Wenn Verbraucherschützer vor Verbrauchern schützen
Bei einem Wildschutzzaun stellt sich schon im Begriff die Frage, ob das ein Zaun ist, der das Wild schützen soll, oder vor dem Wild? Dass die Arbeit mit öffentlichen Geldern finanzierter Verbraucherschützer auch nicht stets geeignet ist, die Verbraucher zu schützen, zeigte jüngst ‚Finanztest’ in seiner Online-Ausgabe. Finanztest, Tchibo und Asstel - lesen Sie hier unsere Pressemitteilung 'Wenn Verbraucherschützer vor Verbrauchern schützen' [34 KB] .
Was Versicherungsmakler leisten
Damit Sie sich ein besseres Bild von der Arbeit eines Versicherungsmaklers machen können, nennen wir Ihnen ab nun in loser Reihenfolge Beispiele aus der Praxis: Was Makler leisten .
Stellungnahme zum Thesenpapier des BMELV
Die IGVM e.V. bezieht in einem Schreiben an Bundesministerin Ilse Aigner Stellung zum Thesenpapier zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler und fordert gleiche Zugangsvoraussetzungen (wie Qualifikation und Haftung) auch für nicht-gewerbliche Vermittler und Berater.
Makler leisten aktiven Verbraucherschutz
Die IGVM e.V. weist in einer Stellungnahme zu der vom Bundesministerium für Ernährung – Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ darauf hin, dass Versicherungsmakler aktiven Verbraucherschutz leisten. MEHR
IGVM e.V. und DVA GmbH arbeiten zusammen
München, 25.02.2009 - Erstmalig haben die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e.V. und die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) GmbH, unternehmensübergreifender Bildungsanbieter für die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche, eine Zusammenarbeit im Weiterbildungsbereich geschlossen: Mitglieder und Mitgliedsunternehmen der IGVM können ausgewählte Qualifizierungen der DVA zu besonders günstigen Konditionen belegen.
Zur Pressemitteilung der DVA GmbH gelangen Sie HIER [74 KB]
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Die meist gestellten Fragen (und Antworten) zur IGVM [73 KB]
finden Sie hier zum Download.
Zusatznutzen einer IGVM-Mitgliedschaft
| ZUSATZNUTZEN | ERSPARNIS | |
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Lesetipps für wichtige Brancheninformationen, Hinweise auf interessante Artikel. | Spart kostbare Zeit |
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Kollegialer Austausch (Geben und Nehmen) im eigenen, werbefreien IGVM -Internetforum; | „Unbezahlbar“ |
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Kostenlose telefonische Rechtsauskunft durch die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Michaelis . | „Fragen Sie Ihren Anwalt“ |
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Sonderkonditionen bei Mandatserteilung an die Kanzlei Michaelis. | Im rechtlich zulässigen Rahmen / auf Anfrage |
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Sonderkonditionen der RA-Kanzlei Kramer | Im rechtlich zulässigen Rahmen / auf Anfrage |
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Ausgewählte Bildungsangebote der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) | 5% - 10% Rabatt pro Angebot |
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Von der IGVM selbst veranstaltete Seminare und Workshops | Ca. 50.- bis 300.- EUR pro Veranstaltung |
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Financial Times Deutschland (ftd) 17:00 Uhr –Ausgabe im IGVM -Forum | Kostenlos |
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versicherungstip (vt) Jahresabo für 206,84 EUR, unter Nutzung des IGVM-Bonus nur 131,84 EUR | bis zu 244,24 EUR pro Jahr |
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Kapitalanlage -Newsletter der Kanzlei Klumpe, Schroeder & Partner | Kostenlos |
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Abo-Zugang zum umfangreichen Archiv des Versicherungsjournals | 1 Jahr lang kostenlos! |
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